Trotz eines positives Corona-Tests und einer amtlich angeordneten häuslichen Quarantäne ging ein 61-jähriger Altenpfleger aus Hessen weiter arbeiten. Damit hat er möglicherweise Bewohner und Kollegen in Gefahr gebracht. Nun droht ihm empfindliches Ungemach. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat Anklage gegen den Pfleger erhoben. Der Tatvorwurf gegen den Mann lautet, gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen zu haben. Dies ist eine Straftat, die bis zu zwei Jahre Haft zur Folge haben kann.
Der Mann arbeitet in einem Pflegeheim im Main-Taunus-Kreis, im wohlhabenden Frankfurter Umland gelegen. Im April war es in der Einrichtung zu mehreren Infektionen mit SARS-CoV‑2 gekommen. Wie seine Kollegen, wurde auch der 61-Jährige auf Corona getestet und musste sich zunächst bis zum Ergebnis des Tests in häusliche Quarantäne begeben. Sein Test lieferte schließlich ein positives Ergebnis. Dennoch soll der Mann drei Mal zur Arbeit im Pflegeheim erschienen sein, und habe auch seine Tochter per Auto zur Schule gebracht.
Weitere Hintergründe waren zunächst nicht bekannt – insbesondere, ob und inwieweit seine Einrichtung Druck auf den Altenpfleger aufbaute, trotz Corona zur Arbeit zu erscheinen, oder ob er die Entscheidung aus freien Stücken traf. Dies zu ergründen, dürfte eine spannende Frage des Verfahrens sein.
Wenn in Krankenhäusern oder Pflegeheimen wegen Corona-Verdachts Mitarbeiter ausfallen, kann dies die vielerorts angespannte Personalsituation noch verschärfen. In der von Corona besonders hart getroffenen belgischen Region Lüttich (Liège) arbeiten derzeit COVID-positive Ärzte und Pfleger notgedrungen weiter. Von mehr als 100 Corona-infizierten Pflegenden im Dienst berichtete die dpa. Der simple Grund: Sonst wäre die Patientenversorgung überhaupt nicht mehr zu gewährleisten. Lüttich verzeichnet derzeit binnen 14 Tagen mehr als 2.600 COVID-Infektionen pro 100.000 Einwohner.
Das Robert Koch-Institut hat deshalb im Frühjahr einen Leitfaden entworfen, inwieweit und in welchen Bereichen Personen, die bestätigten Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, dennoch weiter arbeiten können. Diese haben wir in diesem Artikel beschrieben. Klar ist jedoch: Eine amtlich angeordnete Quarantäne ist auf jeden Fall einzuhalten. Ansonsten hat man juristische Folgen zu befürchten, wie der aktuelle Fall zeigt.