Hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Spanien
In Spanien haben Pflegekräfte einen Abiturabschluss und danach drei Jahre studiert, sie sind also hochqualifiziert. Wer die tour de force durch die Behörden in Deutschland und durch das Anerkennungsverfahren übersteht, der kann dennoch als spanische Pflegekraft in Deutschland arbeiten. Allerdings ist die Erfahrung oftmals umso ernüchternder, dass sie in Deutschland mit Hilfsarbeiten und Zuarbeiten konfrontiert werden, zumindest zu Beginn. Dementsprechend ist dann auch das anfängliche Gehalt der Spanier, es bewegt sich rund 500 Euro unter dem Niveau der deutschen Kollegen.
Die Gesetzesgrundlagen
Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, die im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass sogenannte reglementierte Berufsabschlüsse grundsätzlich als gleichwertig von den EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Die Anerkennung der Berufsabschlüsse für ausländische Pflegekräfte ist in Deutschland seit April 2012 zudem deutlich leichter geworden. In dem Monat trat das Anerkennungsgesetz für die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen auf Bundesebene in Kraft. Vorher gab es nur die Lissabonner Anerkennungskonvention, die allerdings das erste völkerrechtliche Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen in Europa darstellte. Pflegekräfte gehören zur Gruppe der reglementierten Berufe und müssen das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Die Zuständigkeit der Anerkennung liegt in der Hand der Bundesländer.
Das Anerkennungsverfahren und die notwendigen Dokumente
In Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel, kann man seinen spanischen Berufsabschluss als Krankenpfleger in einem geregelten Verfahren bewerten und anerkennen lassen. Dazu muss man sich an das Landesprüfungsamt bei der Bezirksregierung Düsseldorf wenden. Vorzulegen sind unter anderem ein Lebenslauf, ein ärztliches Attest, die Abschlussurkunde, ein Nachweis der Ausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung und ein Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse.
Die Sprachkenntnisse werden vom lokalen Gesundheitsamt geprüft, beispielsweise dem Gesundheitsamt Köln. Wenn das Landesprüfungsamt in Düsseldorf den Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt hat, kann der Bewerber nun die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beim Gesundheitsamt beantragen. Dafür sind wieder eine ganze Reihe Unterlagen vorzulegen, unter anderem ein Nachweis, dass der Bewerber die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf dem Abschlusslevel B2 beherrscht. Zusätzlich ist ein Zertifikat nötig, das Kenntnisse in der Fachsprache nachweist.
Wer kommt, muss drei Jahre bleiben
Einige Pflegebetriebe bieten den Zugereisten Sprachkurse an, verlangen dafür aber auch gleich, dass die Spanier für drei Jahre im Betrieb bleiben. Ansonsten sind die Kosten für den Sprachkurs fällig – rund 10.000 Euro – die sonst der Europäische Sozialfonds zahlt. Es handelt sich also um Knebelverträge zuungunsten der Neuankömmlinge. Einige gehen das Risiko ein und gehen trotzdem vorzeitig zurück nach Spanien. Die anfallenden Rechnungen ignorieren sie dann, weil sie wissen, dass die EU den Sprachkurs finanziert hat.
Quelle: anerkennung-in-deutschland.de, BMBF, Bezirksregierung Düsseldorf, Gesundheitsamt Köln u.a.