Anerkennung als deutsche Pflegekraft in Spanien
Das sonnige und mediter­rane Spanien ist ein verlo­cken­des Ziel für Auswan­de­rer. Bild: Marco DI Bella

In Deutsch­land ausge­bil­det – In Spanien studiert

Ist die Entschei­dung gefal­len als deutsche Pflege­kraft in Spanien arbei­ten zu wollen, stellt sich zunächst einmal die Frage der Anerken­nung der Pflege­aus­bil­dung. Diese unter­schei­det sich in Spanien und Deutsch­land grund­le­gend, da die Ausbil­dung in Spanien akade­mi­siert ist, während dies in Deutsch­land bisher nicht der Fall ist. Laut Erfah­rungs­be­rich­ten wird man daher zunächst nur als Hilfs­kraft einge­stellt, da die deutsche Pflege­aus­bil­dung nicht dem spani­schen Hochschul­stan­dard entspricht.

Die Geset­zes­grund­la­gen

Trotz­dem ist es möglich mit einer in Deutsch­land absol­vier­ten Pflege­aus­bil­dung in Spanien zu arbei­ten. Geregelt ist dies durch die EU-Berufs­an­er­ken­nungs­richt­li­nie 2005/36/EG, die 2005 in Kraft getre­ten ist. Sie sieht für die regle­men­tier­ten Berufs­ab­schlüsse vor, dass sie von den Mitglieds­staa­ten der EU grund­sätz­lich als gleich­wer­tig anerkannt werden und man als Berufs­an­ge­hö­ri­ger freien Zugang zum jeweils heimi­schen Arbeits­markt erhält.

Zu diesen regle­men­tier­ten, also staat­lich geregel­ten Berufen, gehören unter anderem die Berufe des Arztes, Apothe­kers und eben auch der Pflege­kräfte. Diese Berufs­gruppe muss sich einem Anerken­nungs­ver­fah­ren des jewei­li­gen Landes unter­zie­hen, welches in Spanien für diese Berufs­gruppe verhält­nis­mä­ßig unpro­ble­ma­tisch sein soll – ein gewis­ser bürokra­ti­scher Aufwand bleibt jedoch nicht aus.

Die Mindest­an­for­de­run­gen müssen erfüllt sein

Die Richt­li­nie sieht vor, dass man als Pflege­kraft gewisse Mindest­an­for­de­run­gen erfül­len muss. Demnach muss man mindes­tens drei Jahre oder 4.600 Stunden theore­ti­schen Unter­richt und klinisch-prakti­sche Unter­wei­sun­gen absol­viert haben. Weiter­hin muss „die Dauer der theore­ti­schen Ausbil­dung mindes­tens ein Drittel und die der klinisch-prakti­schen Unter­wei­sung mindes­tens die Hälfte der Mindest­aus­bil­dungs­dauer betra­gen.“ Die deutsche Kranken­pfle­ge­aus­bil­dung richtet sich danach und erfüllt dementspre­chend diese Anfor­de­run­gen.

Um das Anerken­nungs­ver­fah­ren zu durch­lau­fen, muss man sich an das spani­sche Minis­te­rium für Gesund­heit, Sozial­po­li­tik und Gleich­stel­lung (Minis­te­rio des Sanidad, Servicios Socia­les y Igualdad) wenden. Erfor­der­li­che Dokumente sind das offizi­elle Prüfungs­zeug­nis sowie eine beglau­bigte Überset­zung, die man bei einem spani­schen Konsu­lat erhal­ten kann. Inner­halb von drei Monaten wird dann von dem spani­schen Minis­te­rium über die Anerken­nung entschie­den, im Anschluss kann man sich frei am spani­schen Arbeits­markt bewer­ben.

Quelle: eu-info.de, spanieninfo.de, Minis­te­rio des Sanidad, Servicios Socia­les y Igualdad