In Deutschland ausgebildet – In Spanien studiert
Ist die Entscheidung gefallen als deutsche Pflegekraft in Spanien arbeiten zu wollen, stellt sich zunächst einmal die Frage der Anerkennung der Pflegeausbildung. Diese unterscheidet sich in Spanien und Deutschland grundlegend, da die Ausbildung in Spanien akademisiert ist, während dies in Deutschland bisher nicht der Fall ist. Laut Erfahrungsberichten wird man daher zunächst nur als Hilfskraft eingestellt, da die deutsche Pflegeausbildung nicht dem spanischen Hochschulstandard entspricht.
Die Gesetzesgrundlagen
Trotzdem ist es möglich mit einer in Deutschland absolvierten Pflegeausbildung in Spanien zu arbeiten. Geregelt ist dies durch die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, die 2005 in Kraft getreten ist. Sie sieht für die reglementierten Berufsabschlüsse vor, dass sie von den Mitgliedsstaaten der EU grundsätzlich als gleichwertig anerkannt werden und man als Berufsangehöriger freien Zugang zum jeweils heimischen Arbeitsmarkt erhält.
Zu diesen reglementierten, also staatlich geregelten Berufen, gehören unter anderem die Berufe des Arztes, Apothekers und eben auch der Pflegekräfte. Diese Berufsgruppe muss sich einem Anerkennungsverfahren des jeweiligen Landes unterziehen, welches in Spanien für diese Berufsgruppe verhältnismäßig unproblematisch sein soll – ein gewisser bürokratischer Aufwand bleibt jedoch nicht aus.
Die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein
Die Richtlinie sieht vor, dass man als Pflegekraft gewisse Mindestanforderungen erfüllen muss. Demnach muss man mindestens drei Jahre oder 4.600 Stunden theoretischen Unterricht und klinisch-praktische Unterweisungen absolviert haben. Weiterhin muss „die Dauer der theoretischen Ausbildung mindestens ein Drittel und die der klinisch-praktischen Unterweisung mindestens die Hälfte der Mindestausbildungsdauer betragen.“ Die deutsche Krankenpflegeausbildung richtet sich danach und erfüllt dementsprechend diese Anforderungen.
Um das Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, muss man sich an das spanische Ministerium für Gesundheit, Sozialpolitik und Gleichstellung (Ministerio des Sanidad, Servicios Sociales y Igualdad) wenden. Erforderliche Dokumente sind das offizielle Prüfungszeugnis sowie eine beglaubigte Übersetzung, die man bei einem spanischen Konsulat erhalten kann. Innerhalb von drei Monaten wird dann von dem spanischen Ministerium über die Anerkennung entschieden, im Anschluss kann man sich frei am spanischen Arbeitsmarkt bewerben.
Quelle: eu-info.de, spanieninfo.de, Ministerio des Sanidad, Servicios Sociales y Igualdad