An zwei Tagen fanden bis zu drei parallel verlaufende Vorträge und Workshops statt. Blick in das Plenum der Hauptvortragsserie.
An zwei Tagen fanden bis zu drei paral­lel verlau­fende Vorträge und Workshops statt. Blick in das Plenum der Haupt­vor­trags­se­rie.

Rudolf Henke, Erster Vorsit­zen­der des Marbur­ger Bundes, warnte demge­gen­über eindring­lich vor der Substi­tu­tion ärztli­cher Aufga­ben durch pflege­ri­schen Einsatz. Seine nüchterne Bilanz der aktuel­len Debatte um die Kompe­tenz­ver­schie­bun­gen im Gesund­heits­we­sen: „Den viel zitier­ten Paradig­men­wech­sel erkenne ich nicht!“

In welchem Umfang eine Delega­tion, Alloka­tion oder Substi­tu­tion ärztli­cher Leistun­gen überhaupt möglich ist, zeigten anschlie­ßend die führen­den Gesund­heits­recht­ler Deutsch­lands auf, die erstmals im Rahmen einer gemein­sa­men Veran­stal­tung die gesetz­li­che Situa­tion in den ambulan­ten und statio­nä­ren Versor­gungs­be­rei­chen disku­tie­ren konnten.

Prof. Dr. Chris­tian Katzen­meier (Univer­si­tät Köln) rückte die Haftungs­ri­si­ken des Arztes im multi­pro­fes­sio­nel­len Zusam­men­wir­ken in den Vorder­grund, während die Pflege­recht­ler Prof. Hans Böhme (FH Jena), Rechts­an­walt Robert Roßbruch (Insti­tut für Gesund­heits- und Pflege­recht), Prof. Dr. Volker Großkopf (KFH NW) und Rechts­an­walt Heinz Sträß­ner ihre Schwer­punkte auf die neuen struk­tu­rel­len Grund­la­gen des arbeits­tei­li­gen Zusam­men­wir­kens zwischen Arzt und Pflege­kräf­ten legten. Die unter­schied­li­chen Sicht­wei­sen und Perspek­ti­ven der Referen­ten führten zu zahlrei­chen kontro­ver­sen Diskus­sio­nen zwischen Publi­kum und Podiums­ver­tre­tern.

Der zweite Kongress­tag beschäf­tigte sich mit den neuen Entwick­lun­gen zur Rechts­lage der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­run­gen (insbe­son­dere § 63 Absatz 3b und 3c SGB V) und wurde von Reprä­sen­tan­ten aus Ärzte­schaft und Pflege­krei­sen gestal­tet, unter anderem Ingrid Pawlick (Deutscher Hausärz­te­ver­band), Franz Wagner (DBfK), Bernd Tews (bpa), Stephan Baumann (VDAB) und Uwe Brucker (MDS). Auch hier zeich­nete sich eine unter­schied­li­che Sicht­weise ab: Während die Pflege bereit ist, sich in allen Sekto­ren den Heraus­for­de­run­gen neuer Aufga­ben­fel­der zu stellen, verhar­ren die ärztli­chen Vertre­ter auf ihrem Stand­punkt, nämlich: Delega­tion – ja, Alloka­tion – nein.

Die Veran­stal­ter – Prof. Dr. Volker Großkopf, FairCon­gress und der G&S Verlag – begrüß­ten an beiden Tagen jeweils circa 350 Teilneh­me­rin­nen und Teilneh­mer. Unter­stüt­zung erhiel­ten die Organi­sa­to­ren durch das Medical Data Insti­tute aus Starn­berg. Als Fazit des 1. JuraHe­alth Congres­ses ist festzu­hal­ten: Es wurde expli­zit auf den erfor­der­li­chen politi­schen Handlungs­be­darf zur Neuglie­de­rung der Aufga­ben im Gesund­heits­we­sen hinge­wie­sen – und hierfür gab es vielfäl­tige Anregun­gen und Vorschläge.