
Die Bundesregierung ist für die Beschaffung und Auslieferung des Impfstoffes an die Bundesländer verantwortlich. Hierzu werden etwa 60 Lagerstätten eingerichtet, zum Beispiel in Kasernen oder Krankenhäusern. Die Impforganisation über zentrale Impfzentren und die Beschaffung der notwendigen Utensilien liegen in der Verantwortung der jeweiligen Länder. NRW mit seinen 18 Millionen Einwohnern hat dazu beispielsweise schon über 20 Millionen Spritzen bestellt.
#1: Es gibt zentrale Impfzentren
Aufgrund der besonderen Kühlanforderungen der ersten Impfstoffe, ist eine zentrale Ausgabe in Impfzentren notwendig. So muss der Impfstoff von Pfizer/Biontech bei minus 75 Grad Celsius transportiert und gelagert werden. Dies ist nur mit Trockeneis, speziellen Kühlschränken oder Thermokoffern möglich.
Allein in Nordrhein-Westfalen werden 53 Impfzentren eingerichtet, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger freiwillig und auch ohne Krankenversicherungsschutz, gegen das Coronavirus impfen lassen können. Aufgebaut werden und betrieben werden diese in der Regel von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Ergänzt wird dies durch mobile Teams und Impfungen in Krankenhäusern, vor allem für vulnerable Gruppen, zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen.
Zu einem späteren Zeitpunkt könnten andere Impfstoffe, zum Beispiel auch in Form von Nasensprays, aber auch dezentral über Arztpraxen oder Apotheken ausgegeben werden, hört man aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums.
#2: Impfung erfolgt nur nach Absprache
Sie haben keinen Termin und hoffen auf eine Impfung? Bemühen Sie sich erst gar nicht zu einem der Impfzentren, denn dort wird ausschließlich nach vorheriger Absprache geimpft. Die Terminvergabe wird voraussichtlich über die telefonische Hotline 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen.
#3: Der Ablauf in den Impfzentren
Aus Sicherheitsgründen wird beim Einlass die Körpertemperatur gemessen, damit keine bereits Infizierten oder andere Unbefugte hereinkommen. Dafür sorgen gegebenenfalls auch Sicherheitsdienste und die Polizei. In den Wartebereichen der sogenannten Impfstraßen findet dann ein Aufklärungsgespräch statt und man wird mit einem Einlegeblatt im Impfpass weitergelassen. In jeder Impfstraße soll es 20 Impfungen pro Stunde geben, der eigentliche Impfvorgang ist also nur mit drei Minuten veranschlagt. Danach sollen die „Impflinge“ noch 30 Minuten vor Ort bleiben, für den Fall dass akute Impfreaktionen auftreten.
#4: Einmal ist keinmal
Die einmalige Impfung erzeugt noch keinen vollständigen Schutz. Wirklich wirksam wird sie erst mit einer zweiten Impfdosis, die nach 21 oder 28 Tagen verabreicht wird. Erst dann gelten die von den Impfstoffherstellern genannten Werte von bis zu 95 % Schutz vor dem Virus.
#5: Wann sind alle geimpft?
Das hängt nicht zuletzt von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Nachdem Pfizer/Biontech erklärt hat, bis Ende des Jahres nur die Hälfte der avisierten Impfdosen bereitstellen zu können, scheinen auch die Prognosen der anderen Impfstoffhersteller zu wackeln. Deshalb ist in der Anfangsphase nur mit wenigen Impfungen, vorrangig für Risikogruppen und medizinisches Personal, zu rechnen.
In den Impfzentren sollen nach Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Kapazitäten für 10.000 monatliche Impfungen pro 100.000 Einwohner entstehen. Über Krankenhäuser und mobile Dienste nochmals je 4.000 im Monat. Da zwei Impfgänge erforderlich sind ergibt sich daraus eine planmäßige Impfung von knapp sechs Millionen Menschen pro Monat. Theoretisch wäre somit eine komplette Durchimpfung der Bevölkerung in 14 bis 15 Monaten denkbar.