Tag der Menschenrechte
Am Tag der Menschen­rechte wird der Verab­schie­dung der Allge­mei­nen Erklä­rung der Menschen­rechte gedacht.

#1: Entste­hung

Seit 1950 ist der 10. Dezem­ber der inter­na­tio­nale Gedenk­tag der Menschen­rechte. Zwei Jahre zuvor, am 10. Dezem­ber 1948, hatte die General­ver­samm­lung der Verein­ten Natio­nen die sogenannte „Allge­meine Erklä­rung der Menschen­rechte“ verab­schie­det.

Mit der Abfas­sung der Erklä­rung hatten die Verein­ten Natio­nen eine 18-köpfige Exper­ten­kom­mis­sion beauf­tragt, die unter der Leitung von Eleanor Roose­velt, ehema­lige First Lady der USA, stand.

Die Erklä­rung der Menschen­rechte entstand unter dem Eindruck der grausa­men Ereig­nisse des Zweiten Weltkriegs, in welchem die Nicht­an­er­ken­nung und Verach­tung eben dieser Menschen­rechte zu barba­ri­schen Akten bis dato unvor­stell­ba­ren Ausma­ßes geführt haben.

Doch der Kalte Krieg warf bereits seine Schat­ten voraus und offen­barte erheb­li­che Meinungs­ver­schie­den­hei­ten unter den Mitglied­staa­ten. Die am 10. Dezem­ber 1948 verab­schie­dete Fassung ist somit dass Ergeb­nis eines schwie­ri­gen politi­schen Kompro­mis­ses.

#2: Hinter­grund

Die UN-Vollver­samm­lung, oder auch General­ver­samm­lung der Verein­ten Natio­nen ist eine Zusam­men­kunft aller Mitglied­staa­ten der Verein­ten Natio­nen. Die Verein­ten Natio­nen wurden 1945 mit gerade einmal 51 Mitglie­dern gegrün­det. Seit 2011 sind insge­samt 193 Staaten Mitglied. Zu den Gründungs­mit­glie­dern zählen Länder aller Konti­nente, wie zum Beispiel Argen­ti­nien, Frank­reich, Indien, Mexico, Neusee­land, Norwe­gen oder die Verei­nig­ten Staaten.

Deutsch­land trat 1973 mit der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land und der Deutschen Demokrak­ti­schen Republik gleich zwei mal in die Vollver­samm­lung ein. Jüngs­tes Mitglied ist Südsu­dan.

Vollversammlung der Vereinten Nationen
Die Vollver­samm­lung der Verein­ten Natio­nen. Bild: UN Photo/Loey Felipe

Jedes Jahr im Septem­ber tritt die Vollver­samm­lung zusam­men. Sie prüft und geneh­migt den Haushalts­plan der Verein­ten Natio­nen, berät und empfiehlt Resolu­tio­nen.

Diese Resolu­tio­nen sind jedoch völker­recht­lich nicht bindend. Das heißt, die Allge­meine Erklä­rung der Menschen­rechte stellt nicht – wie häufig in der Öffent­lich­keit fälsch­li­cher­weise angenom­men – ein Vertrags­werk dar, dass von jedem Staat zu berück­sich­ti­gen ist.

#3: Inhalt

In der Allge­mei­nen Erklä­rung der Menschen­rechte ist in insge­samt 30 Artikeln nieder­ge­schrie­ben, welche grund­le­gende Rechte allen Menschen zusteht, und zwar – um nur einige Punkte zu nennen – unabhän­gig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Sprache, Religion, Vermö­gen oder politi­scher Überzeu­gung.

Der Text wurde in über 460 Sprachen übersetzt und gilt damit als einer der meist­über­set­zen Texte weltweit.

Die Allge­meine Erklä­rung der Menschen­rechte ist Teil der Inter­na­tio­na­len Menschen­rechts­charta (engl. „Inter­na­tio­nal Bill of Human Rights“). Des Weite­ren werden einzelne Aspekte in den Artikeln 1 Nummer 3 und 55 lit. c der Charta der Verein­ten Natio­nen wider­ge­spie­gelt.

#4: Recht­li­cher Status

Wie bereits erwähnt, sind die Entschei­dun­gen der Vollver­samm­lung – im Gegen­satz zu denen des UN-Sicher­heits­ra­tes – völker­recht­lich nicht bindend. Somit ist die Allge­meine Erklä­rung der Menschen­rechte eher als ein Leitfa­den zu verste­hen.

Aller­dings fanden viele Artikel Eingang in verschie­dene multi­na­tio­nale Abkom­men sowie natio­nale Regel­werke, wodurch diese eine gewisse Bindungs­wir­kung entfal­ten. Ein Beispiel hierfür ist die Europäi­sche Menschen­rechts­kon­ven­tion (EMRK), die am 3. Septem­ber 1953 allge­mein in Kraft trat und von allen 46 Mitglied­staa­ten des Europa­ra­tes ratifi­ziert worden ist. In Deutsch­land steht die EMRK im Rang eines Bundes­ge­set­zes (vgl. Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 GG).

Protest am Tag der Menschenrechte 2023
Tag der Menschen­rechte am 10. Dezem­ber 2023: Opposi­tio­nelle protes­tie­ren in Dhaka (Bangla­desh) wegen des Versto­ßes gegen die Menschen­rechte. Bild: Mamunur Rashid | Dreamstime.com

#5: Rund um den Tag der Menschen­rechte

Verschie­dene Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen nutzen den Gedenk­tag in unter­schied­li­cher Weise, beispiels­weise in dem sie auf aktuelle Missstände bezüg­lich der Menschen­rechte in der Welt hinwei­sen.

Andere Insti­tu­tio­nen gestal­ten den Tag der Menschen­rechte positi­ver, zum Beispiel durch die Vergabe von Auszeich­nun­gen an Menschen und Organi­sa­tio­nen, die sich um die Wahrung der Menschen­rechte beson­ders verdient gemacht haben.

Darüber hinaus finden weltweit diverse Aktio­nen statt, seien es Diskus­si­ons­run­den, Mahnwa­chen, Konzerte, Gottes­dienste und vieles mehr.

Anläss­lich des Gedenk­ta­ges veran­stal­tet Amnesty Inter­na­tio­nal seit 2001 einen Brief­ma­ra­thon. Bei diesem Marathon werden Menschen aufge­ru­fen, Briefe für dieje­ni­gen zu schrei­ben, deren Rechte in Gefahr sind. Diese Briefe gehen dann direkt an die jewei­li­gen Botschaf­ten der verant­wort­li­chen Länder. Im ersten Jahr wurden circa 2.300 Briefe versen­det, 2021 waren es bereits 4,5 Millio­nen Briefe.