Etwa 17 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Schichtdiensten, davon rund 3,5 Millionen Menschen in regelmäßiger Nachtarbeit
Etwa 17 Millio­nen Menschen in Deutsch­land arbei­ten in Schicht­diens­ten, davon rund 3,5 Millio­nen Menschen in regel­mä­ßi­ger Nacht­ar­beit. Bild: Katar­zyna Bialasiewicz/Dreamstime.com

#1: – Histo­ri­sches

1918, vor genau 100 Jahren, wurde in Deutsch­land der Achtstun­den­tag einge­führt, ganz nach der Devise „Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Freizeit und Erholung und acht Stunden Schlaf“. Dieser Slogan geht auf Robert Owen zurück, ein walisi­scher Unter­neh­mer und Sozial­re­for­mer. Mit Ausnahme von einigen Unter­bre­chun­gen durch diverse Arbeits­zeit­ver­ord­nun­gen sowie von der Aufhe­bung während der Kriegs­jahre hat sich der Achtstun­den­tag bis heute in Deutsch­land gehal­ten. Weitere Meilen­steine sind die Einfüh­rung der Fünftage- bzw. Vierzig­stun­den­wo­che (1956) sowie der Leber-Kompro­miss (1984), durch welchen eine flexi­blere Vertei­lung der Arbeits­zei­ten und Arbeits­zeit­ver­kür­zun­gen möglich gemacht wurden. 1994 trat das Arbeits­zeit­ge­setz in Kraft, das bis heute Gültig­keit hat.

#2: – Das Arbeits­zeit­ge­setz

Etwa 17 Millio­nen Menschen in Deutsch­land arbei­ten in Schicht­diens­ten, davon rund 3,5 Millio­nen Menschen in regel­mä­ßi­ger Nacht­ar­beit. 1994 ist in Deutsch­land das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) in Kraft getre­ten, das zwecks Sicher­heit und Gesund­heits­schutz für Arbeit­neh­mer entspre­chende Regelun­gen enthält, die unter anderem auch für Beschäf­tigte im Schicht­dienst gelten. Darin geregelt sind mitun­ter Vorga­ben für die tägli­che Arbeits­zeit, für Ruhezei­ten und –pausen sowie für den Nacht­dienst.

#3: – Schicht­dienst und Schla­fen

Das Arbei­ten im Schicht­dienst fordert vor allem unseren Biorhyth­mus bzw. unsere „innere Uhr“ in beson­de­rem Maße heraus. Wissen­schaft­ler gehen davon aus, dass man etwa drei Jahre benötigt, um sich an die Schicht­ar­beit zu gewöh­nen – manche Forscher sind sogar der Meinung, dass der Mensch sich niemals vollstän­dig daran gewöh­nen könne. Unabhän­gig von der Forscher­mei­nung ist es aber grund­sätz­lich wichtig, den Schicht­dienst nach besten Möglich­kei­ten mit dem Lebens­all­tag und dem Schlaf­rhyth­mus zu verein­ba­ren. Schließ­lich ist Müdig­keit verant­wort­lich für eine mangelnde Konzen­tra­tion und erhöht das Unfall­ri­siko während der Arbeit.

Ein gesun­der Schlaf trotz Schicht­dienst gelingt, wenn man sich unter anderem je nach Schicht an feste Schlaf­zei­ten hält und eine bestimmte Schlaf­hy­giene pflegt. Auch gelegent­li­che „Power-Naps“ vor einer Schicht können zur Steige­rung der Leistungs­fä­hig­keit sorgen. Zudem sollte geprüft werden, ob der eigene Schicht­plan „schlaf­freund­lich“ gestal­tet ist und die Schicht­wech­sel von früh, auf spät zu nachts im Uhrzei­ger­sinn statt­fin­den.

#4: – Schicht­dienst und Ernäh­rung

Zwar werden Körper und Geist durch einen ständig wechseln­den Schicht­dienst ordent­lich aus dem Takt gebracht, dennoch sollten Schicht­ar­bei­tende gerade in Sachen Ernäh­rung auf eine gewisse Regel­mä­ßig­keit und Kontrol­liert­heit achten. Dabei darf man sich den eigenen Körper wie eine Maschine vorstel­len, die gut geölt werden muss, damit sie läuft. Heißt: Um leistungs­fä­hig, konzen­triert und gestärkt durch den Arbeits­all­tag zu kommen, muss auf eine dauer­haft gesunde Ernäh­rung geach­tet werden. Drei Grund­re­geln lauten, an die man sich dabei halten sollte: Zwei gesunde Mahlzei­ten pro Schicht – während der Schicht und vor dem Schla­fen­ge­hen keine fetti­gen, schwe­ren Speisen – immer viel Trinken.

#5: – Ein beson­de­rer Fall vor Gericht

Im Jahr 2014 hat das Bundes­ar­beits­ge­richt (BAG) ein wichti­ges Grund­satz­ur­teil für Schicht­ar­bei­tende getrof­fen (Az.: 10 AZR 637/13). Geklagt hatte eine Kranken­pfle­ge­rin, die aufgrund ihres gesund­heit­li­chen Zustands nach 30 Jahren Schicht­dienst nicht mehr in der Lage war, Nacht­schich­ten zu leisten. Zugleich war sie aber nicht grund­sätz­lich arbeits­un­taug­lich. Daher sagte ihr das BAG Anspruch auf eine Anstel­lung ledig­lich für Tages­schich­ten zu. Dieses Urteil hat damit die Rechte von Arbeit­neh­mern im Grund­satz erheb­lich gestärkt.

Quelle: TK: Wann ist Schicht? Tipps und Empfeh­lun­gen für Beschäf­tigte