Lachgas
Fakt: Ein Höhen­flug mit Lachgas dauert nicht lange Bild: Desirée Gorges

Lachgas aus dem Automa­ten für den schnel­len Rausch – was nach einem harmlo­sen Spaß klingt, birgt ernst­hafte Gefah­ren für die Gesund­heit.

Die Forde­run­gen nach einem Verkaufs­ver­bot von Lachgas an Minder­jäh­rige und weitere Beschrän­kun­gen werden daher lauter. Dies sind die Fakten derzeit:

#1: Lachgas berauscht

Als Droge wird Lachgas in der Regel aus einem Ballon inhaliert, der zuvor über eine Kartu­sche oder Gasfla­sche befüllt wurde. Es löst einen starken Rausch aus, der sich in Eupho­rie, Benom­men­heit und Hallu­zi­na­tio­nen äußern kann.

Da der Lachgas-Rausch meist nur über wenige Minuten anhält, wird er generell als eher harmlos wahrge­nom­men – und das Inhalie­ren entspre­chend häufig für den nächs­ten schnel­len Rausch wieder­holt.

#2: Lachgas hat mehrere Zwecke

Lachgas ist die umgangs­sprach­li­che Bezeich­nung für Distick­stoff­mon­oxid, die chemi­sche Formel lautet N2O. Das farblose, süßlich riechende Gas wird in der Indus­trie und Gastro­no­mie verwen­det, zum Beispiel für Spray­do­sen oder zum Aufschäu­men von Sahne.

In der Medizin dient es als Schmerz- oder Narko­se­mit­tel, etwa beim Zahnarzt. Auch als Droge fand Lachgas in der Vergan­gen­heit schon phasen­weise Einzug in die Gesell­schaft, der Trend ebbte aber jeweils wieder ab.

#3: Lachgas ist leicht und günstig zu beschaf­fen

Ein 640 Gramm Zylin­der N2O ist beispiel­weise schon für weniger als 20 Euro erhält­lich und entspricht mengen­mä­ßig laut Anbie­ter 85 einzel­nen Sahne­kap­seln. In dieser Größen­ord­nung liegt in etwa auch die Anzahl an Ballons, die sich mit 640 Gramm befül­len lassen. Somit liegen die Kosten für einen einzel­nen Rausch umgerech­net im Cent Bereich.

Hinzu kommt die leichte Verfüg­bar­keit von Lachgas, sei es online, an Verkaufs­stel­len wie dem Kiosk oder den vielkri­ti­sier­ten Snack­au­to­ma­ten.

Die Aufma­chung der Lachgas-Angebote ist zudem oft auf Spaß und Party ausge­rich­tet, was in Kombi­na­tion mit den legalen Erwerbs­mög­lich­kei­ten beson­ders für Jugend­li­che und Kinder einer Einla­dung zum Berau­schen nahekommt.

#4: Es Kann gesund­heit­li­che Schäden verur­sa­chen

Lachgas ist nicht ungefähr­lich und kann beson­ders bei übermä­ßi­gem Konsum akute Beschwer­den wie Kopfschmer­zen, Krämpfe bis hin zur Bewusst­lo­sig­keit nach sich ziehen.

Langfris­tig können ernst­hafte neuro­lo­gi­sche Schäden entste­hen, die sich zum Beispiel durch Taubheit und Lähmun­gen in Armen und Beinen oder Hirnschä­den äußern können.

Auch kann Lachgas psychisch abhän­gig machen und zu Wahnvor­stel­lun­gen oder anderen kogni­ti­ven Beein­träch­ti­gun­gen führen.

#5: Lachgas ist legal (noch)

Während in verschie­de­nen europäi­schen Ländern der Verkauf von Lachgas inzwi­schen reguliert wurde, um den Konsum als Droge einzu­däm­men, ist es in Deutsch­land noch freiver­käuf­lich. Eine Einstu­fung als Droge wie in Großbri­tan­nien oder den Nieder­lan­den wird auch hier von verschie­de­nen Seiten gefor­dert.

Da Verbots­ver­fah­ren, die mit dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz in Zusam­men­hang stehen, lange dauern, wurde vor einigen Jahren das Neue-psycho­ak­tive-Stoffe-Gesetz erlas­sen, um kurzfris­tig vor allem junge Menschen vor sogenann­ten „Legal Highs“ zu schüt­zen.

Gemeint sind damit synthe­ti­sche Drogen, die durch kleine Verän­de­run­gen in der chemi­schen Zusam­men­set­zung den Straf­vor­schrif­ten des Betäu­bungs­mit­tel­ge­set­zes legal entge­hen.

Die Aufnahme von Lachgas in dieses Gesetz wird zum Beispiel von der nieder­säch­si­schen Landes­re­gie­rung gefor­dert.

Quellen: BMG, Amazon Rezen­sio­nen, drugcom.de, WDR