Lachgas aus dem Automaten für den schnellen Rausch – was nach einem harmlosen Spaß klingt, birgt ernsthafte Gefahren für die Gesundheit.
Die Forderungen nach einem Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige und weitere Beschränkungen werden daher lauter. Dies sind die Fakten derzeit:
#1: Lachgas berauscht
Als Droge wird Lachgas in der Regel aus einem Ballon inhaliert, der zuvor über eine Kartusche oder Gasflasche befüllt wurde. Es löst einen starken Rausch aus, der sich in Euphorie, Benommenheit und Halluzinationen äußern kann.
Da der Lachgas-Rausch meist nur über wenige Minuten anhält, wird er generell als eher harmlos wahrgenommen – und das Inhalieren entsprechend häufig für den nächsten schnellen Rausch wiederholt.
#2: Lachgas hat mehrere Zwecke
Lachgas ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Distickstoffmonoxid, die chemische Formel lautet N2O. Das farblose, süßlich riechende Gas wird in der Industrie und Gastronomie verwendet, zum Beispiel für Spraydosen oder zum Aufschäumen von Sahne.
In der Medizin dient es als Schmerz- oder Narkosemittel, etwa beim Zahnarzt. Auch als Droge fand Lachgas in der Vergangenheit schon phasenweise Einzug in die Gesellschaft, der Trend ebbte aber jeweils wieder ab.
#3: Lachgas ist leicht und günstig zu beschaffen
Ein 640 Gramm Zylinder N2O ist beispielweise schon für weniger als 20 Euro erhältlich und entspricht mengenmäßig laut Anbieter 85 einzelnen Sahnekapseln. In dieser Größenordnung liegt in etwa auch die Anzahl an Ballons, die sich mit 640 Gramm befüllen lassen. Somit liegen die Kosten für einen einzelnen Rausch umgerechnet im Cent Bereich.
Hinzu kommt die leichte Verfügbarkeit von Lachgas, sei es online, an Verkaufsstellen wie dem Kiosk oder den vielkritisierten Snackautomaten.
Die Aufmachung der Lachgas-Angebote ist zudem oft auf Spaß und Party ausgerichtet, was in Kombination mit den legalen Erwerbsmöglichkeiten besonders für Jugendliche und Kinder einer Einladung zum Berauschen nahekommt.
#4: Es Kann gesundheitliche Schäden verursachen
Lachgas ist nicht ungefährlich und kann besonders bei übermäßigem Konsum akute Beschwerden wie Kopfschmerzen, Krämpfe bis hin zur Bewusstlosigkeit nach sich ziehen.
Langfristig können ernsthafte neurologische Schäden entstehen, die sich zum Beispiel durch Taubheit und Lähmungen in Armen und Beinen oder Hirnschäden äußern können.
Auch kann Lachgas psychisch abhängig machen und zu Wahnvorstellungen oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen führen.
#5: Lachgas ist legal (noch)
Während in verschiedenen europäischen Ländern der Verkauf von Lachgas inzwischen reguliert wurde, um den Konsum als Droge einzudämmen, ist es in Deutschland noch freiverkäuflich. Eine Einstufung als Droge wie in Großbritannien oder den Niederlanden wird auch hier von verschiedenen Seiten gefordert.
Da Verbotsverfahren, die mit dem Betäubungsmittelgesetz in Zusammenhang stehen, lange dauern, wurde vor einigen Jahren das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz erlassen, um kurzfristig vor allem junge Menschen vor sogenannten „Legal Highs“ zu schützen.
Gemeint sind damit synthetische Drogen, die durch kleine Veränderungen in der chemischen Zusammensetzung den Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes legal entgehen.
Die Aufnahme von Lachgas in dieses Gesetz wird zum Beispiel von der niedersächsischen Landesregierung gefordert.
Quellen: BMG, Amazon Rezensionen, drugcom.de, WDR