#1: Alkoholismus in Deutschland
Wenn man den Begriff des Alkoholismus allgemein auslegt, liegt der Missbrauch dann vor, wenn die betreffende Person sich oder seiner Umwelt durch überhöhten Alkoholkonsum Schaden zufügt. Hin und wieder ein Glas Wein mit Freunden erfüllt dieses Kriterium nicht, sehr wohl aber das Trinken bis zum Rausch. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind 1,61 Mio. Menschen in Deutschland akut alkoholabhängig. Bei rund 1,77 Mio. Menschen liegt Alkoholmissbrauch vor.
#2: Alkohol ist eine legale Droge
Die Medizin und andere Wissenschaften sind sich einig, dass Alkoholismus eine Krankheit ist. Beispielsweise nennt die American Medical Association Alkohol explizit eine Droge. Je nach Land variiert die Obergrenze für einen risikoarmen Alkoholkonsum. Sicher ist: Alkohol ist die legale Droge, die weltweit am häufigsten zur behandlungsbedürftigen Abhängigkeit führt. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass weltweit ungefähr 140 Millionen Menschen alkoholabhängig sind.
#3: Wie schädigt Alkohol?
Alkohol ist ein Zellgift. Auf dem Weg durch den Körper kann es verschiedene Zellen schädigen, so die Zellen der Mundschleimhaut, der Speiseröhre, des Magens, der Bauchspeicheldrüse, des Darms und der Blase. Für alle diese Organe steigt das Krebsrisiko. Der Körper erkennt Alkohol als Gift, das schnell wieder ausgeschieden werden muss. Die Leber baut als Entgiftungsorgan den Alkohol ab. Wer regelmäßig Alkohol trinkt, dessen Leber vernarbt mit der Zeit. Man spricht von Leberzirrhose. In Deutschland starben im Jahr 2006 12,9 pro 100.000 Einwohner an alkoholbedingter Leberzirrhose.
#4: Letalität bei Alkohol
Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jeden Tag 202 Menschen an den Folgen ihres riskanten Alkoholkonsums – das sind rund 74.000 Todesfälle im Jahr.
Im Vergleich zum Jahr 1975 gab es in Deutschland 3.381 weniger Tote bei Alkoholunfällen im Straßenverkehr. 1975 kamen 3.641 Menschen bei Alkoholunfällen ums Leben, 2014 waren es nur 260 Personen.
#5: Fahrtüchtigkeit und Alkohol
Seit 2007 gilt für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre die Null-Promillegrenze. Ab 0,3 Promille wird von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen.
Wird ein Alkoholgehalt bis 0,5 Promille festgestellt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister belegt. Was darüber hinaus geht, wird deutlich teurer und härter bestraft. Bei Radfahrern spricht sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) für eine Promillegrenze von 0,5 aus, die offizielle Grenze liegt aber bei 1,6 – also sehr deutlich höher als bei Autofahrern.