Am zweiten Tag der Veranstaltung standen das Anerkennungsgesetz, Chefarzt-Boni, barrierefreie Versorgung und das Patientenrechtegesetz auf der Agenda.
Am zweiten Tag des Medizin­rechts­tags standen das Anerken­nungs­ge­setz, Chefarzt-Boni, barrie­re­freie Versor­gung und das Patien­ten­rech­te­ge­setz auf der Agenda. Bild: Stiftung Gesund­heit

Einfüh­rend gab Rechts­an­walt Dr. Paul Harneit einen Überblick über das Versor­gungs­struk­tur­ge­setz. Der Spezia­list im Vertrags­arzt­recht verknüpfte instruk­tiv die sich durch das Gesetz ergeben­den Neuerun­gen mit dem bestehen­den System des SGB V. Mit dem Schwer­punkt spezi­al­fach­ärzt­li­cher Versor­gung nach § 116b SGB V befasste sich Rechts­an­walt Dr. Roland Flasbarth. Sowohl die anwesen­den Ärzte als auch Vertre­ter von Kranken­häu­sern und Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gun­gen disku­tier­ten ausführ­lich die Grenzen und Möglich­kei­ten des neuen Systems.

Weitere Vorträge behan­del­ten die Ansprü­che an foren­si­sche Gutach­ten und deren Behand­lung durch Gericht und Schlich­tungs­stelle: Rechts­an­walt Jörg F. Heyne­mann erörterte die im anwalt­li­chen Alltag entste­hen­den prakti­schen Probleme bei der Auswer­tung von Sachver­stän­di­gen­gut­ach­ten. Er bemän­gelte, dass die Beurtei­lung eines Sachver­hal­tes häufig nicht nachvoll­zieh­bar darge­stellt werde. Daneben ist häufig zu bekla­gen, dass Sachver­stän­dige sich nicht mit den an sie gestell­ten Beweis­fra­gen ausein­an­der­set­zen oder den Schwer­punkt ihrer Ausfüh­run­gen auf Sachver­halts­ele­mente legen, die für die Entschei­dung des Gerichts nicht erheb­lich sind.

Diese Proble­ma­tik wurde von Hartmut Schnei­der, Vizeprä­si­dent und langjäh­ri­ger Vorsit­zen­der Richter der Arzthaf­tungs­kam­mer am LG Lübeck, aufge­nom­men. Er beschrieb, wie er den Versuch unter­nom­men hat, die Kommu­ni­ka­tion mit den Sachver­stän­di­gen zu verbes­sern, um gleich­zei­tig die Verfah­rens­dauer zu begren­zen. Schnei­der begrün­dete die von ihm angewandte Methode der erstma­li­gen Anhörung der Sachver­stän­di­gen im Termin zur mündli­chen Verhand­lung ausführ­lich und pries sie als Mittel, das Infor­ma­ti­ons­de­fi­zit auf Seiten des Patien­ten zu beheben. Diese Auffas­sung wurde insbe­son­dere von den anwesen­den Patien­ten­ver­tre­tern nicht geteilt.

Zügigere Umset­zung von Modell­vor­ha­ben gefor­dert

Dr. Rolf Koschor­rek wies in seinem Vortrag nachdrück­lich darauf hin, dass der Pflege­be­darf aufgrund der demogra­fi­schen Entwick­lung erheb­lich steigen werde und alleine durch Inlän­der nicht gedeckt werden könnte. Der Obmann der Unions­frak­tion im Gesund­heits­aus­schuss des Bundes­ta­ges würdigte die Bemühun­gen, für eine bessere Ausbil­dung im Pflege­be­reich Sorge zu tragen, vertrat gleich­zei­tig aber die Auffas­sung, dass die Pflege­be­rufe nicht akade­mi­siert werden dürften.

Koschor­rek rief den G‑BA auf, Modell­vor­ha­ben nach § 63 Absatz 3c SGB V zügiger umset­zen zu lassen und weitere Modelle (mit-) zu entwi­ckeln, um die pflege­ri­sche Versor­gung sektoren­über­schrei­tend effek­ti­ver zu gestal­ten.

Mit der Dogma­tik von Haftung und Delega­tion im Pflege­be­reich befasste sich Rechts­an­walt Dr. Midden­dorf aus Hamm, dessen Vortrag von Frau Nadine-Michele Szepan, Leite­rin der Abtei­lung Pflege des AOK Bundes­ver­ban­des, bezüg­lich der Folgen der Heilkunde-Übertra­gungs­richt­li­nie ergänzt wurde.

Haftungs­falle Hygine

Am Nachmit­tag disku­tierte Karl-Dieter Möller, ehemals Leiter der ARD-Rechts­re­dak­tion, mit Prof. Dr. Konrad Obermann und Wolfgang Frahm, Vorsit­zen­der Richter am OLG Schles­wig, die haftungs­recht­li­che Proble­ma­tik im Bereich der Hygiene. Prof. Dr. Obermann hatte zuvor darauf hinge­wie­sen, dass ein Großteil der nieder­ge­las­se­nen Ärzte nach statis­ti­scher Erhebung nicht davon ausgeht, optimale Hygie­never­hält­nisse vorzu­hal­ten, gleich­zei­tig aber keinen Handlungs­be­darf sieht. Diese erstaun­li­che Grund­hal­tung findet im gelten­den Recht ihre Bestä­ti­gung: Der Patient hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der Hygie­ne­plan einer Arztpra­xis zur Verfü­gung gestellt wird. Er muss aber bewei­sen, dass er sich eine Infek­tion mit einem bestimm­ten Erreger gerade in dieser Praxis zugezo­gen hat. Dies wird in den meisten Fällen nicht möglich sein.

Auch am zweiten Tag bleibt der Medizin­rechts­tag thema­tisch dicht gepackt

Zu Beginn des 2. Tages disku­tier­ten der Lübecker Rechts­an­walt Dr. Motz sowie Dr. Klug, Geschäfts­füh­rer des VIA-Insti­tut für Bildung und Berufe in Nürnberg, die recht­li­chen Hinter­gründe und prakti­schen Auswir­kun­gen des im April in Kraft getre­te­nen Anerken­nungs­ge­set­zes.

Mit „ökono­mi­schen Fehlan­rei­zen“ in Chefarzt­ver­trä­gen setzte sich Stefa­nie Gehrlein, Justi­zia­rin des Marbur­ger Bundes, ausein­an­der. Sie wies darauf hin, dass eine Einschrän­kung der Thera­pie­frei­heit zu befürch­ten sei, wenn Chefärzte mittels Mengen­steue­rung die Höhe ihres Einkom­mens bestim­men können (und letzt­lich auch müssen).

Wunsch und Wirklich­keit barrie­re­freier Versor­gung waren das Thema von Ulrike Eisner, Vertre­te­rin des Vorstan­des des Verbands der Ersatz­kas­sen. Obwohl § 17 Absatz 1 Ziffer 4 SGB I bestimmt, dass alle Leistungs­trä­ger – also auch Vertrags­ärzte – darauf hinwir­ken sollen, dass Dienst­leis­tun­gen barrie­re­frei erbracht werden, sieht die Reali­tät häufig anders aus: Es besteht kein Anspruch darauf, dass Praxen barrie­re­frei gestal­tet werden.

Patien­te­rech­te­ge­setz sichert den Status quo

Zum Ende des Medizin­rechts­ta­ges analy­sierte Rechts­an­walt Prof. Dr. Dieter Hart, langjäh­ri­ger Leiter des Insti­tuts für Gesund­heits- und Medizin­recht der Univer­si­tät Bremen, das Patien­ten­rech­te­ge­setz in seiner jetzi­gen Form. Damit werde immer­hin eine Siche­rung des Status quo erreicht. Dies könne aller­dings dazu führen, dass die Dynamik des Medizin­rechts in seiner Entwick­lung durch die Recht­spre­chung beein­träch­tigt werde. Zudem bleibe zu hoffen, dass die Einrich­tung eines Patien­ten­ent­schä­di­gungs­fonds nach dem Beispiel Öster­reichs noch in das Gesetz integriert werde.

Die abschlie­ßende Diskus­sion wurde von Karl-Dieter Möller fachkun­dig gelei­tet. Ein Großteil der Teilneh­mer tauschte sich auch nach Veran­stal­tungs­ende noch zu einzel­nen Themen­be­rei­chen aus. Insge­samt ein hoch infor­ma­ti­ver, unter­halt­sa­mer Deutscher Medizin­rechts­tag, der Gewinn aus dem inter­dis­zi­pli­nä­ren Austausch zwischen Medizi­nern und Juris­ten gezogen hat.