Verantwortung: Das Dilemma von Verordnung und Haftung
Verantwortung steht im Fokus der Aufmerksamkeit! Das Pflegepersonal ist dabei verpflichtet, die Anweisungen der Ärzte sach- und fachgerecht umzusetzen.
Es besteht allerdings die gesetzliche Pflicht, diese zu hinterfragen, wenn die Anweisung von der Pflegefachkraft, als nicht sachgemäß und damit als „FALSCH“ angesehen wird.
Dies führt zu einem Kernproblem: Pflegekräfte sind für die sach- und fachgerechte Ausführung der ärztlichen Anweisung verantwortlich, müssen diese aber ablehnen, wenn die Anweisung nach professioneller Einschätzung als fehlerhaft betrachtet wird.
Ein „Befehlsnotstand“ schützt das Personal also nicht vor persönlicher Verantwortung und Haftung
Mithin wird erwartet, dass das Pflegepersonal seine Bedenken objektiviert und kommuniziert. Hierbei dienen standardisierte wissenschaftliche Leitlinien als wichtige Referenzpunkte, um das erforderliche Qualitätsniveau festzulegen und die Kommunikation zwischen Ärzten und Pflegepersonal zu verbessern.
Bedeutende Ausarbeitungen in diesem Bereich sind die Expertenstandards des DNQP‚s zur „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ und zur „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ sowie die S3-Leitlinie zur „Lokaltherapie schwerheilender Wunden“ der Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e. V. Aus den vorbezeichneten wissenschaftlichen Ausarbeitungen lassen sich allerdings keine klaren Kriterien für die Auswahl von Verbandmitteln ableiten.
Abgesehen von spezifischen Empfehlungen wie der hyperbaren Sauerstofftherapie für Patienten mit diabetischem Fußsyndrom, gibt es kaum eindeutig evidenzbasierte Methoden, die die Verwendung spezifischer Verbandmittel vorschreiben.
Diese Unsicherheiten erschweren es dem Pflegepersonal, fundierte Einschätzungen über die Verwendung spezifischer Verbandmittel zu treffen sowie eine ärztliche Verbandmittel-Anordnung als eindeutig „FALSCH“ zu bezeichnen.
Fehlerhafte und damit „FALSCHE“ Anordnungen sind in der Regel nur solche, die gegen medizinische und pflegerische Grundsätze verstoßen, wie beispielsweise die Missachtung der Hygiene gemäß der Hygienerichtlinie des Robert Koch-Instituts.
Die Rolle der Dokumentation
Die Dokumentation nimmt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein. Sie ermöglicht nicht nur den wichtigen und rechtlich gebotenen Informationstransfer zwischen den Behandelnden, sondern bietet auch die Gelegenheit der Nachvollziehbarkeit des Erfolges einer angeordneten Therapiemaßnahme.
Durch eine sachgerechte Wunddokumentation, welche gegebenenfalls die Wundentwicklung durch eine Bebilderung präzisiert, kann die Pflegefachkraft auf Augenhöhe mit dem anweisenden Arzt das Gespräch führen.
Insbesondere bei einer nicht gewünschten Wundentwicklung, können gemeinsam neue Therapieansätze gefunden werden. Nur das verzahnte Zusammenwirken aller Beteiligten kann die Patientengenesung fördern und zur Wundabheilung beitragen.
Fazit
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass in der Wundversorgung ein komplexes Wechselspiel zwischen sozialrechtlichen Verordnungspflichten und haftungsrechtlicher Verantwortung besteht.
Dies erfordert eine klare Kommunikation zwischen den am Wundgeschehen beteiligten Protagonisten, die zu einer fundierten Entscheidungsfindung führt. Nur so kann eine hochwertige und zielführende Patientenversorgung mit echter Verantwortung sichergestellt werden.