Qualitätsinitiative braucht Fortbildung
Prof. Dr. Volker Großkopf auf dem IWC in Köln

Dieses Gebot der Versor­gung von chroni­schen Wunden nur noch durch spezi­ell quali­fi­zierte Leistungs­er­brin­ger existiert bereits seit mehr als einein­halb Jahren, und zwar seit dem 1. Oktober 2022. Dies ist der theore­ti­sche Wunsch, die Versor­gung chroni­scher Wunden quali­ta­ti­ver zu gestal­ten. Schaut man in die Praxis, dann stellt man fest, dass die Versor­gung von chroni­schen Wunden in der Regel von nicht spezia­li­sier­ten Pflege­diens­ten übernom­men werden.

Praxis versus Theorie

Aus gutem Grund, wie die Praxis zeigt, hat man in der HKP-Richt­li­nie auch nicht die Formu­lie­rung „muss“ sondern nur die Formu­lie­rung „soll“ gewählt. Durch die Einfüh­rung des Begrif­fes „soll“ wird insoweit ermög­licht – so die Formu­lie­rung in den tragen­den Gründen zur HKP-Richt­li­nie – dass im Einzel­fall auch nicht spezia­li­sierte Pflege­dienste die Versor­gung von chroni­schen und schwer heilen­den Wunden überneh­men können. Derzeit ist der Einzel­fall aller­dings der Regel­fall, da es – insbe­son­dere in den ländli­chen Gebie­ten – so gut wie keine spezia­li­sier­ten Pflege­dienste oder Einrich­tun­gen gibt.

Fortbil­dungs­ver­pflich­tung

An dieser Stelle ist aller­dings darauf hinzu­wei­sen, dass immer mehr Einrich­tun­gen gewillt sind, den Behand­lungs­ma­ra­thon mit den Kranken­kas­sen auf sich zu nehmen, um als spezia­li­sier­ter Leistungs­er­brin­ger die deutlich höheren Entgelte für die Versor­gung der chroni­schen Wunden abrech­nen zu können.

Hierbei ist jedoch zwingend zu beach­ten, dass neben dem in der Rahmen­emp­feh­lung gefor­der­ten Quali­fi­ka­ti­ons­pro­fil der Mitar­bei­ten­den auch eine jährli­cher Fortbil­dungs­um­fang von 10 ZEITSTUNDEN je Mitar­bei­ten­den nachge­wie­sen werden muss. Gemäß § 6 Abs. 10 der Rahmen­emp­feh­lung muss sich die Fortbil­dung auf fachspe­zi­fi­sche Themen der Wundver­sor­gung bezie­hen und produkt­neu­tral ausge­rich­tet sein.

Rezer­ti­fi­zierte Fortbil­dungs­an­ge­bote

In diesem Zusam­men­hang macht es Sinn, auf solche Fortbil­dungs­for­mate zurück­zu­grei­fen, welche von den Fachge­sell­schaf­ten akkre­di­tiert worden sind. So kann man sicher gehen, dass mit dem Erwerb der Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte den Anfor­de­run­gen der Rahmen­emp­feh­lung an die Fortbil­dung entspro­chen wurde.

Deswe­gen ist es den Veran­stal­tern des Inter­dis­zi­pli­nä­ren WundCon­gres­ses (IWC) auch so wichtig, dass dieser Kongress auch bei allen Fachge­sell­schaf­ten akkre­di­tiert ist.

Demnach können folgende Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte beim Besuch des IWCs am 28. Novem­ber 2024 erwor­ben werden:

Initia­tive Chroni­sche Wunde (ICW) 5 Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte
Deutsche Gesell­schaft für Wundhei­lung (DGfW) 3 Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte
Akade­mie Kammer­lan­der 8 Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte
PROEXPERT 6 Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte
Regis­trie­rung beruf­lich Pflegen­der 6 Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte

Dabei erhal­ten die Besucher die Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte unabhän­gig davon, ob Sie live oder virtu­ell am IWC teilneh­men. Denn der IWC ist eine der wenigen Veran­stal­tun­gen in Deutsch­land, die als Hybrid­kon­gress angebo­ten wird.

So haben die Teilneh­men­den die Wahl, ob sie vor Ort in den Sartory Sälen in das Kongress­ge­sche­hen eintau­chen oder ob Sie ganz bequem von zu Hause oder Ihrem Arbeits­platz aus den Lern- und Wissens­trans­fer vollzie­hen wollen.

Fortbil­dung gemäß anerkann­tem Stand der Wissen­schaft

Abschlie­ßend sei darauf hinge­wie­sen, dass auch der nicht spezia­li­sierte Pflege­dienst oder aber auch die Wundbe­han­deln­den in Kranken­häu­sern und Alten­hei­men am Fortbil­dungs­pro­zess teilneh­men, damit sich die Behand­lung und Versor­gung am aktuel­len und anerkann­ten Stand der medizi­ni­schen und pflege­ri­schen Wissen­schaft und Forschung orien­tiert. Denn alle an dem kompli­zier­ten Prozess der Wundbe­hand­lung betei­lig­ten Protago­nis­ten verfol­gen ein Ziel:

Das Beste für Ihre Patien­ten zu errei­chen.