Bundesregierung
Die Zahl pflege­be­dürf­ti­ger Menschen steigt weiter rasant an Bild: © Katar­zyna Bialasie­wicz | Dreamstime.com

Der Anteil pflege­be­dürf­ti­ger Perso­nen, die zu Hause versorgt wurden, ist in den vergan­ge­nen Jahren ebenfalls gestie­gen. Nach Zahlen der aktuel­len Pflege­sta­tis­tik werden rund 84 Prozent der Pflege­be­dürf­ti­gen (4,17 Millio­nen) daheim durch pflegende An- und Zugehö­rige oder ambulante Pflege­dienste versorgt.

Bundes­re­gie­rung: Private Träger sichern Angebot

Dennoch setzt die Regie­rung für die künftig nötige größere Zahl an Pflege­ein­rich­tun­gen und Pflege­diens­ten beson­ders auf private Anbie­ter. Bereits in den vergan­ge­nen Jahren sei deren Anteil stetig gewach­sen, heißt es in einer Antwort auf eine Frage der Unions­frak­tion im Bundes­tag.

Und weiter: „Schon seit Einfüh­rung der sozia­len Pflege­ver­si­che­rung 1995 tragen private Träger dazu bei, dass das Angebot an Pflege­ein­rich­tun­gen den steigen­den Bedürf­nis­sen für pflege­ri­sche Leistun­gen entspre­chen kann.“

Vielfalt der Träger von Pflege­ein­rich­tun­gen wahren

Der private Anteil beträgt im ambulan­ten Bereich rund 68 Prozent (10.430 von 15.376 ambulan­ten Pflege­diens­ten).

Im statio­nä­ren Bereich, in dem ein weniger starker Anstieg priva­ter Träger zu verzeich­nen sei, betrei­ben diese laut aktuel­ler Pflege­sta­tis­tik zirka 43 Prozent aller statio­nä­ren Einrich­tun­gen (6.876 von 16.115 Einrich­tun­gen).

Wie aus der Antwort der Bundes­re­gie­rung ausser­dem noch hervor­geht, besteht nach dem Recht der Pflege­ver­si­che­rung die Verpflich­tung, die Vielfalt der Träger von Pflege­ein­rich­tun­gen zu wahren sowie deren Selbst­stän­dig­keit, Selbst­ver­ständ­nis und Unabhän­gig­keit zu achten.

Freige­mein­nüt­zige und private Träger haben den Angaben zufolge Vorrang gegen­über öffent­li­chen Trägern. Unabhän­gig von ihrer Träger­schaft haben alle zugelas­se­nen Pflege­ein­rich­tun­gen laut Bundes­re­gie­rung „die gesetz­li­chen und vertrag­lich verein­bar­ten Vorga­ben und Nachweis­pflich­ten – insbe­son­dere zur Perso­nal­aus­stat­tung und ‑entloh­nung sowie zur Quali­täts­si­che­rung – einzu­hal­ten“.

Quelle: BPA